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AGENZIA AQUILONE
Arco del Libeccio, 23
33054 LIGNANO PINETA (UD)
P. IVA 01831790306

Tel. 0431.423642 - 429745
Fax. 0431.423642
email: info@aquilonelignano.com

Agenzia Turistica Aquilone Ordnung

1. Reservierungen.

Die Reservierung einer Unterkunft wird für das Fremdenverkehrsunternehmen erst nach Erhalt einer Anzahlung von mindestens 30% der für die gesamte Aufenthaltsdauer vereinbarten Miete bindend. Der Gesamt-Mietpreis, die Art der Unterkunft sowie der wöchentliche Mietpreis müssen im Mietvertrag genannt sein. Bei der Berechnung des Mietzeitraumes ist die Anzahl der Tage gleich der Anzahl der Übernachtungen. Wird die Unterkunft nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes zur Verfügung gestellt, hat der Kunde vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wahlweise Anspruch auf Zahlung der doppelten Anzahlung oder Erstattung der geleisteten Anzahlung und gegebenenfalls weitergehenden Schadenersatz.

2. Preise.

Der vereinbarte Preis enthält: die Unterkunft in gutem Zustand einschließlich Einrichtung gemäß der jeweiligen Kategorie und Bettenzahl einschließlich Möbel, Kücheneinrichtung, Besteck, Geschirr, Herd, Kühlschrank, Decken und Kissen, normaler Verbrauch von Gas-, Kalt-/Warmwasser und Strom sowie Steuern und Provisionen, Endreinigung und Schnelldienst für kleinere Wartungsarbeiten. Kleine Instandhaltungsarbeiten gehen zu Lasten des Fremdenverkehrsunternehmens, sofern sie nicht durch unsachgemäße Nutzung der Mietobjekte vom Kunden unmittelbar verschuldet worden sind. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte sorgfältig zu nutzen und haftet für von ihm verursachte Beschädigungen oder fehlende Gegenstände. Schäden und Beschädigungen müssen in jedem Fall dem Fremdenverkehrsunternehmen rechtzeitig vom Mieter gemeldet werden. Im Preis nicht enthalten sind: Bett- und Tischwäsche sowie Wäsche im Allgemeinen.

3. Verfügbarkeit der Unterkunft.

Die Unterkunft wird am Ankunftstag zwischen 16 und 20 Uhr zur Verfügung gestellt und muß am Abreisetag bis 10 Uhr freigegeben werden. Ankunft oder Abreise außerhalb dieser Zeiten ist vorher gesondert zu vereinbaren. Bezieht ein Kunde die reservierte Unterkunft nicht bis 18 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstag folgenden Tages, ohne dies rechtzeitig mitgeteilt zu haben, gilt dies als Verzicht; das Fremdenverkehrsunternehmen ist dann berechtigt, die Anzahlung einzubehalten und über die Unterkunft zu verfügen. Bei verspäteter Ankunft bzw. vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung.

4. Bedingungen.

Um die Unterkunft beziehen zu können, muß der Kunde die Ausweise vorlegen, den Rest des vereinbarten Betrages entrichten sowie die Anzahl und Personalien der Bewohner angeben. Untervermietung und Aufnahme zusätzlicher Personen ist nicht gestattet. Sollte die nicht nur vorübergehende Anwesenheit zusätzlicher Personen festgestellt werden, besteht das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages und gegebenenfalls Schadenersatz.

5. Kaution.

In der Regel wird eine Kaution verlangt, um eine gute Instandhaltung der Räumlichkeiten und der inventarisierten Gegenstände sicher zu stellen. Allfällige Abweichungen vom Inventar werden nur anerkannt, wenn sie vom Kunden am Tag nach der Ankunft bis spätestens 12 Uhr gemeldet werden.

6. Haftung

Das Fremdenverkehrsunternehmen haftet keinesfalls für das Fehlen von in der Wohnung aufbewahrten persönlichen Gegenständen, Wertgegenständen oder Geld des Mieters.

7. Kündigung.

Kündigt der Kunde bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn, erstattet das Fremdenverkehrsunternehmen 50% der geleisteten Anzahlung. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt verliert er den Anspruch auf Erstattung der Anzahlung. Bei Kündigung vor Mietbeginn verliert der Kunde die Anzahlung, ist aber von weiteren Verpflichtungen befreit.

8. Wichtige Hinweise.

Die vorstehenden Artikel und Bestimmungen können bei Inkrafttreten neuer nationaler oder regionaler Gesetze ohne irgendwelche Nachteile oder Forderungen seitens des Buchenden geändert werden. Die Unterkünfte müssen für die Dauer von mindestens sieben Tagen gemietet werden. Nach entsprechender Voranmeldung kann das Fremdenverkehrsunternehmen die Unterkunft während der Mietzeit von anderen Interessenten besichtigen lassen. Die Hausordnung und die Ruhezeiten von 13 bis 16 Uhr und von 23 bis 8 Uhr sind einzuhalten. Sofern nicht gesondert vereinbart, ist die Mitnahme von Tieren in die Unterkunft nicht gestattet.

9. “Anwalt des Touristen”.

Der "Touristenverteidiger" wird nach Anhören beider Parteien und gegebenenfalls mit dem Beistand des Vertreters der Kategorie eventuelle Streitigkeiten schlichten. Der Schiedsspruch des "Touristenverteidigers" ist nicht berufungsfähig.


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